Hier können Sie sich das aktuellste Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt herunterladen.
Die wichtigsten Änderungen darin, haben wir noch einmal aufgelistet:
- Einführung einer Mitwirkungspflicht für Landwirte zur Verhinderung von Wildschäden in Mais und Rapskulturen (§ 35 Abs. 1)
- Aufhebung des jagdlichen Schalldämpferverbots (§ 23 Abs. 2)
- Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht Sachsen-Anhalts (§ 4)
- Aufhebung des Elterntierschutzes für Nutria (§ 27 Abs. 5)
- Ausnahmeregelung während Erntejagden beim Schießen von Kraftfahrzeugen sowie maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1)
- Kostengünstige Jagdkatasterdaten für Jagdgenossenschaften (§14 Abs. 6)
- Erleichterungen bei der Übertragung von Vollmachten zur Vertretung in der Jagdgenossenschaften (§ 14 Abs. 4 )
- Einführung freiwilliges Moratorium zum Rebhuhn
- Einführung von regionalen Schonzeiten für die Türkentaube
- Verlängerung des temporären Abschussverbots für den Iltis um ein Jahr
- Erweiterte Befugnisse beim Aussetzen von Wild (§33)
- Aufhebung des Fütterungsverbots für Rebhuhn- und Fasanenküken (§34 Abs. 4)